Dieses Buch ist schon lange in meinem Besitz, seit ich es 1994 oder 1995 für eine Mark in der Wühlkiste der Stadtbücherei erstanden habe. Was jetzt kein unglaubliches Schnäppchen ist, denn der aufgedruckte Ladenpreis beträgt auch nur drei Mark (West, muss man dabei sagen, denn das Buch ist von 1977). Es ist wieder so ein Fall von Schmöker ohne großen Qualitätsanspruch, dunkles Familiengeheimnis und altes Haus inbegriffen. Oder auch kein Schmöker, denn dafür ist Das Haus der Kolibris zu dünn – mit nur 145 Seiten stellt es wohl ein Mittelding zwischen Heftchenroman und richtigem Buch dar. Und natürlich habe ich es dann nie gelesen – aber auch das stimmt nicht ganz. Ich habe das Impressum gelesen, mich gewundert, gelacht, und so kam das Werk zu zweifelhaftem Ruhm, als ich es im Fach Bibliotheksrecht als Fallbeispiel zu einer Fachfrage zitierte. Hier ist das Zitat:
»Unsere Romanserien dürfen in Leihbüchereien nicht verliehen und nicht zum gewerbsmäßigen Umtausch verwendet werden; der Wiederverkauf ist verboten.« Hat sich die Stadtbücherei also strafbar gemacht, als sie es mir verkaufte? Natürlich nicht. Dieses Passus ist nichtig. Eine Bücherei darf jedes Buch, das sie erworben hat, auch verleihen. Und natürlich darf jeder ein Buch, das er nicht mehr haben will, wiederverkaufen. Vielen Dank, Professor Peters! Das habe ich nie vergessen. Und auch der Erich Pabel Verlag, in dessen Reihe Gaslicht dieser Titel erschienen ist, hätte das eigentlich wissen müssen. Aber man kann es ja wenigstens mal versuchen.
So kam es jedenfalls, dass dieses Buch zwischen all den anderen ungelesenen Büchern einen Sonderstatus innehatte.… Weiterlesen “Margot Bérard: Das Haus der Kolibris”